Beitragsordnung
des Vereins
"Feuerwehrbereitschaft 33 Historische Feuerwehrtechnik"
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Tag des folgenden Monats erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
- a) Mitgliedsform & Beitragshöhe
- 01 Jugendliche bis 18 Jahre Euro 0,--
- 02 Erwachsene über 18 Jahre Euro 10,--
- 03 Azubis, FSJ und BFD leistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) Euro 0,--
- 04 Ehrenmitglieder frei
- 05 Fördernde Mitglieder erbringen Ihren Beitrag individuell, mindestens aber 10,-- Euro.
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 01 und 03.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01. Werktag eines jeden Monats vom Girokonto abgebucht.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 2,50,-- pro Mahnung erhoben.
- c) Mitgliedsbeitrage werden per Lastschriftmandat eingezogen.
§ 4 Gebühren
- a) Für die durch Mitglieder privat genutzten Einrichtungen und Gerätschaften des Vereins, und dieser die der Verein zu einer bestimmten oder unbestimmten Dauer zur Nutzung von dritten überlassen bekommen hat werden folgende Gebühren fällig:
- Alle Gerätschaften zur technischen Hilfeleistung, je Einheit Euro 2,50,--
- Armaturen und Schläuche zur Wasserentnahme, Wasserfortleitung und Wasserabgabe, je Einheit Euro 0,25,-
- Feuerwehrkreiselpumpen und Aggregate, je Stunde Euro 2,5,--
- b) Sonstige Gebühren
- Für die Aufnahme wird eine Gebühr von 25 Euro fällig.
- Für zusätzliche Lehrgänge, Schulungen und Unterweisungen können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- Die Beitrags-, Gebühren und Umlagen Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.