Der Luftschutzhilfsdienst (LSHD)
Der Luftschutzhilfsdienst (LSHD) war eine 1957 mit dem „Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung“ gegründete, 1968 rechtlich aufgelöste und 1971 letztlich in den Katastrophenschutz eingegliederte Institution des Zivilschutzes in Westdeutschland. Er war, noch von den Eindrücken des Zweiten Weltkriegs geprägt, speziell für den Verteidigungsfall, V-Fall, aufgestellt und sollte nach einem Luftangriff tätig werden. Seine speziellen Aufgaben waren die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten, die Instandsetzung zerstörter Infrastruktur und die Schadensfeststellung.
Unterstellt war der LSHD dem Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BzB) im Bundesministerium des Innern, einer Vorgängerbehörde des heutigen Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Er wurde somit mit Bundesmitteln ausgerüstet. Die Einheiten wurden meist Hilfsorganisationen, der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk zugeordnet und mit Ehrenamtlichen besetzt, wenngleich der LSHD eine eigenständige Institution mit eigenen Ausbildungsstätten war. Es gab aber auch sogenannte Regieeinheiten, die von Kommunen/Gemeinden aufgestellt wurden. Gegliedert war der Luftschutzhilfsdienst in sogenannte Bereitschaften, die örtlich und überörtlich aufgestellt waren. Diese setzten sich aus mehreren Zügen und Fachgruppen zusammen. In der Regel bildeten jeweils drei Züge eine Bereitschaft.
Mit dem Gesetz zur Erweiterung des Katastrophenschutzes wurde der Luftschutzhilfsdienst aufgelöst, da nun der „erweiterte Katastrophenschutz“ als Vorhaltung von Personal aus dem normalen Katastrophenschutz für den Verteidigungsfall an seine Stelle trat. Die Ausrüstung des LSHD fiel zum Teil an andere Organisationen, wurde ausgesondert oder verkauft.
Zur Bewältigung seiner Aufgaben war der LSHD in mehrere Fachdienste aufgegliedert.
Mit Ausnahme des Luftschutz-Brandschutzdienstes waren die Einsatzfahrzeuge des LSHD in der Farbe "Khakigrau (RAL 7008)" lackiert, dies erfolgte vermutlich aus Tarnungsgründen. Einzig dem LS-Brandschutzdienst wurde auf Verlangen der Feuerwehren "Feuerrot" (RAL 3000) zugestanden.
Um die Zuordung zum LSHD kenntlich zu machen, befanden sich auf den Fahrzeugen bis 1966 das ZB-Abzeichen und danach das des ZS.
Den Fachdiensten wurden zur Unterscheidung verschiedene Farben und entsprechende taktische Zeichen zugeordnet:
Fachdienst
ABC-Dienst
Sanitätsdienst
Bergungsdienst
Brandschutzdienst
Fernmeldedienst
Veterinärdienst
Lenkungs- & Sozialdienst
Betreuungsdienst
Führungsdienst
Versorgungsdienst
Fachdienstfarbe
Rehbraun
Ultramarineblau
Graphitschwarz
Feuerrot
Zitronengelb
Rotlila
Rotorange
Smaragtgrün
Perlweiß
Hellrosa
Den Fachdiensten wurden zur Unterscheidung verschiedene Farben und entsprechende taktische Zeichen zugeordnet:
Rehbraun
Ultramarineblau
Graphitschwarz
Feuerrot
Zitronengelb
Rotlila
Rotorange
Smaragdgrün
Perlweiß
Hellrosa